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Die Bildungsprämie

Ein neues Instrument zur Finanzierung von Weiterbildung

Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Die beiden Komponenten des Modells, der "Prämiengutschein" und das "Weiterbildungssparen", sind seit dem 1. Dezember 2008 bzw. dem 1. Januar 2009 verfügbar.

Komponente 1: Der "Prämiengutschein"

Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.

Ein Großteil der individuell finanzierten beruflichen Bildungsangebote kann mit der Summe von Prämiengutschein und Eigenanteil finanziert werden. Positive nationale wie internationale Erfahrungen verweisen zudem auf wesentliche Mobilisierungseffekte durch derartige Unterstützungsmaßnahmen.

Komponente 2: Das "Weiterbildungssparen"

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden

Gute Beratung ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Bildungsprämie stellt Finanzierungsmöglichkeiten für fast alle Personengruppen bereit, die bislang nicht in der Lage waren, Weiterbildungsmaßnahmen aus ihrem laufenden Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen zu finanzieren.

Grundsätzlich sind die Komponenten der Bildungsprämie auch kumulativ anwendbar und ermöglichen damit eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die Beratung bei einer der rund 600 Beratungsstellen, die im Rahmen des Programms eingerichtet werden. Die ausgebildeten Prämien-Beraterinnen und -Berater informieren über sinnvolle Weiterbildungsangebote und -anbieter und prüfen die Fördervoraussetzungen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung ( http://www.bmbf.de )

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