
Die Bildungsprämie
Ein neues Instrument zur Finanzierung von Weiterbildung
Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Die beiden Komponenten des Modells, der "Prämiengutschein" und das "Weiterbildungssparen", sind seit dem 1. Dezember 2008 bzw. dem 1. Januar 2009 verfügbar.
Komponente 1: Der "Prämiengutschein"
Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu
versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro
bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter
in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können
einen Prämiengutschein bekommen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der
Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein
kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines
Beratungsgesprächs beantragt werden.
Ein Großteil der individuell finanzierten beruflichen
Bildungsangebote kann mit der Summe von Prämiengutschein und
Eigenanteil finanziert werden. Positive nationale wie internationale
Erfahrungen verweisen zudem auf wesentliche Mobilisierungseffekte
durch derartige Unterstützungsmaßnahmen.
Komponente 2: Das "Weiterbildungssparen"
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden
Gute Beratung ist der Schlüssel zum Erfolg
Die Bildungsprämie stellt
Finanzierungsmöglichkeiten für fast alle Personengruppen bereit, die
bislang nicht in der Lage waren, Weiterbildungsmaßnahmen aus ihrem
laufenden Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen zu finanzieren.
Grundsätzlich sind die Komponenten der Bildungsprämie
auch kumulativ anwendbar und ermöglichen damit eine Vielzahl von
Einsatzmöglichkeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die
Beratung bei einer der rund
600 Beratungsstellen, die im Rahmen des
Programms eingerichtet werden. Die
ausgebildeten Prämien-Beraterinnen und -Berater informieren über
sinnvolle Weiterbildungsangebote und -anbieter und prüfen die
Fördervoraussetzungen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung ( http://www.bmbf.de )
Wo kann ich mich in Osterholz-Scharmbeck beraten lassen?
Bildungswerk Osterholz e. V.
Bremer Straße 35
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel.: 04791 – 9316-0
E-Mail:
info@bildungswerk-ohz.de
Ihre Berater vor Ort:
Olaf Brammer und Edmund Schneider
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